AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkäufe, Lieferungen, Montageleistungen und Reparaturarbeiten („Leistungsbedingungen“) der Starlack Express GmbH & Co. KG, Georgiusweg 25, 47638 Straelen, Betriebsstätte: Am Schürmannshütt 1, 47441 Moers („Starlack Express“).

§1. Geltungsbereich

1.1. Verkäufe, Lieferungen und Montageleistungen („Leistungen“) sowie Reparaturarbeiten, insbesondere nach der Smart Repair-Methode im Lackbereich sowie beim Dellenentfernen ohne Lackieren („Reparaturen“), von Starlack Express erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser Geschäfts- und Leistungsbedingungen, die der Auftraggeber durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Leistungen anerkennt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen, auch wenn Starlack- Express diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2. Diese Leistungsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen keine ausdrücklichen Einzelregelungen nur für Verbraucher oder Unternehmer getroffen werden.

§2 Zustandekommen des Vertrages/ Auftragserteilung

2.1. Die Angebote von Starlack Express sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Starlack Express oder die Erbringung der Leistung durch Starlack Express zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen Leistungsbedingungen.

2.2. Starlack Express ist berechtigt Unteraufträge an Subunternehmer zu erteilen, sofern diese in Zusammenhang mit dem Auftrag stehen. Desweiteren ist Starlack Express berechtigt Probe- und Überführungsfahrten durchzuführen.

§3: Preise/ Berechnung und Zahlungsbedingungen

3.1. Die Leistungen von Starlack Express erfolgen grundsätzlich auf Rechnung. Die Barzahlung bei Abholung oder Übergabe ist ausgeschlossen.

3.2. In der Rechnung werden, soweit möglich, Preis oder Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung gesondert ausgewiesen. Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr.

3.3. Die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer und gesonderte Auslagen gehen zulasten des Auftraggebers.

3.4. Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wenn zwischen den Parteien nichts Anderslautendes vereinbart wurde, ist die Zahlung auf das Geschäftskonto der Firma Starlack Express zu überweisen. Der Zahlungseingang hat bei Starlack Express innerhalb von vierzehn Arbeitstagen des Bundeslandes Nordrhein Westfalen zu erfolgen (Zahlungsziel).

3.5. Soweit nichts Anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde, sind die Preise der jeweils aktuellen Preisliste bindend. Dem Auftraggeber wurde vor Auftragserteilung eine gültige Preisliste übergeben. Privatkunden erhalten einen Kostenvoranschlag, wobei der Endpreis bis zu 10 % vom veranschlagten Preis abweichen kann.

§4 Kundendaten und deren Verwendung

4.1. Starlack- Express verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Auftragsabwicklung. Ferner werden listenmäßige Kundendaten (Name, Anschrift, Zugehörigkeit des Kunden zu einer Personengruppe) für eigene Marketingzwecke verarbeitet und genutzt, wobei der Auftraggeber jederzeit das Recht hat, dieser Verarbeitung und Nutzung schriftlich gegenüber Starlack Express, Georgiusweg 25 , 47638 Straelen, z.H. Dirk Sommereisen, zu widersprechen.

§5 Haftung

5.1.Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn Starlack Express oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.

5.2.Bei Lackschäden, die durch Starlack Express verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können keine Schadensersatzansprüche gegen Starlack Express und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.

5.3. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Reparatur an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren, (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden wird nicht übernommen.

5.4 Die Haftung für den Verlust zusätzlichen Wageninhalts und von Wertsachen sowie Geld und Wertpapieren (einschließlich Sparbüchern, Scheckheften, Scheck- und Kreditkarten), anderen Gegenständen, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen wurden, ist ausgeschlossen.

5.5 Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Starlack Express für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

5.6. Im Rahmen der Auftragsabwicklung kann es unter Umständen nötig sein, dass Fahrzeug zu einer anderen Betriebsstätte der Firma Starlack Express, oder der Betriebsstätte eines Subunternehmers auf eigener Achse zu verbringen. Bei zugelassenen Fahrzeugen liegen alle damit verbundenen Risiken beim Fahrzeughalter/ Versicherungsnehmer.

5.7. Soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber für den betroffenen Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet Starlack Express nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.

5.8. Nicht zugelassene Fahrzeuge sind über die ständig roten Kennzeichen der Firma Starlack Express vollkaskoversichert.

§6 Erweitertes Pfandrecht

6.1. Starlack Express steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu.

Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.


§7 Gewährleistung/ Reklamation

7.1. Starlack Express übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung alle Mängel an seinen Produkten und Dienstleistungen für die Dauer von 12 Monaten ab Leistungsdatum.

7.2. Die durchgeführten Leistungen von Starlack- Express werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges überprüft. Reklamationen können ausschließlich nur nach erbrachter Arbeit geltend gemacht werden. Starlack Express hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.

7.3. Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein von Starlack Express festzuhalten.

7.4. Reklamationen, die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug beziehen bzw. durch Starlack Express verursacht sein könnten, müssen unverzüglich fotografisch dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich.

7.5. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind alle Schäden die durch unsachgemäße Behandlung oder Bedienung herbeigerufen wurden.

7.6. Äußere Einflüsse (Steinschlag, Durchrostung usw.), als auch Einflüsse Dritter sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

7.7. Nach der Lackierung darf die reparierte Stelle 48 Stunden nicht gewaschen werden, weder von Hand noch maschinell.

7.8. Bei Rostentfernung kann keine Garantie gegen eine Wiederrostung gegeben werden. Dies ist zeitlich unabhängig.

§8 Mobiler Service/ Vor-Ort Reparatur

8.1.Der mobile Service ist grundsätzlich unseren gewerblichen Kunden (Autohäuser, Werkstätten etc.) vorbehalten. Endverbraucher werden ausschliesslich in unserer Werkstatt bedient.

8.2. Bei Inanspruchnahme des mobilen Service, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass dritte bei Reparaturarbeiten weder geschädigt, noch belästigt werden können.

8.3. Es besteht kein Anspruch auf Vor-Ort Reparatur. Unter Umständen können bestimmte Schäden nur in unserer Werkstatt repariert werden.

8.4. Nicht zugelassene Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von weniger als 3,5 Tonnen sind in Obhut der Firma Starlack- Express über die ständig roten Kennzeichen der Firma Starlack Express vollkaskoversichert.

§9 Gerichtsstand/ Sonstiges

9.1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Starlack Express. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

9.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.

9.3. Es gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern mit Wohnsitz in der Europäischen Union kann ausnahmsweise auch das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein, wenn es sich um zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen handelt.

9.4. Vertragssprache ist Deutsch.

Stand: 1. Juli 2014